Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Heidschucke 

 

Lieber Gast,

als Betreiber einer kleineren Pension sind wir bestrebt, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört, dass wir uns bemühen die Wünsche unserer Gäste genau zu verstehen, unseren Gästen stets auf Augenhöhe begegnen und uns vor allem zum Ziel gesetzt haben, dass wir zu fairen Preisen eine hervorragende Gegenleistung bieten. 

Mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zeigen wir Ihnen klar und transparent die Rechte und Pflichten auf, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und welche Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. 

§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrag (Buchung)

1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn der Gast die Annahme unseres schriftlichen Angebots in schriftlicher Form unter gleichzeitiger Bekanntgabe aller persönlichen Buchungsdaten und die der Mitreisenden (Name, Adresse, Geburtsdaten) als verbindliche Buchung bestätigt. 

2. Um grundsätzlich unnötige Reklamationen zu vermeiden, fassen wir jedes mündliche oder telefonische Angebot in schriftlicher Formzusammen und schicken unserem Gast ein detailliertes Angebot mit allen angebotenen Buchungsdaten: Anreisetag, Abreisetag, Anzahl Personen, Anzahl Zimmer, Anzahl Übernachtungen, Gesamtpreis ohne Frühstück.

3. Im Anschluss zur Buchung erfolgt eine schriftliche Buchungsbestätigung durch den Pensionsbetreiber.

4. Ausnahme: Buchung über ein Online-Buchungsportal eines Drittanbieters (z.B.Booking.com, HRS, Schneverdingen Touristik etc.) Hier entsteht der Vertrag direkt durch die Eingabe der Buchungsdaten und der interaktiven Online-Bestätigung. Bitte beachten Sie dabei die zusätzlichen und gesonderten Vertragsbedingungen des Drittanbieters bzw. des Vermittlers.

5. Frühstück-Service: Als besonderen Service bieten wir unseren Gästen ein individuell abgestimmtes Frühstück nach persönlichen Vorlieben und gegen Aufpreis an. Wir bieten unseren Gästen hochwertige Backwaren vom Bäcker, Wurstwaren vom Heideschlachter und Eier vom Bauern an und sind bestrebt einen hohen Qualitätsstandard sicherzustellen.

6. Kurtaxe: Als anerkannter Luftkurort sind Übernachtungen im Stadtkern von Schneverdingen kurbeitragspflichtig. Die Kurtaxe für 1 Person beträgt pro Übernachtung 0,60 EUR pro Übernachtung. Über Befreiungen und Vergünstigungen informiert eine Zusammenfassung der Kurbeitragssatzung der Stadt Schneverdingen (Stand 1/2023)

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung

1. Die vom Pensionsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot.

2.Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3.Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Anreise mit der Übergabe des Zimmers fällig und kann in bar oder mit einer gültigen EC-Karte bezahlt werden.

4.Der Gast hat auch die Möglichkeit mit einer Kreditkarte (Mastercard, Visa) oder einer Business-Kreditkarte zu bezahlen. Allerdings sind die hohen Transferkosten für Kreditkartennutzung (bis zur zeitversetzten Gutschrift) in unserem Endpreis nicht einkalkuliert und wird in der zu erwartenden Service Pauschalpreis Höhe des Zahlungsdienstleisters direkt an den Gast weitergegeben.

5. Mit der verbindlichen Buchung wird der Gesamtbetrag der Buchung am Anreisetag fällig. Anzahlungen auf dem Gesamtpreis sind nicht vorgesehen.

§ 3 Bedingungen, Hinweise

1. Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen, des Gebäudes oder dem Gebäude gehörende Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie vom ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern durch unsachgemäße Handhabung schuldhaft verursacht worden ist. 

2. Festgestellte Schäden, die nicht bei der Übergabe erkennbar sind und während des Aufenthalts festgestellt werden, hat der Gast dem Pensionsbetrieb unverzüglich anzuzeigen. Für, die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.

3. Die Unterkunft darf nur mit der gebuchten und vereinbarten Personenzahl belegt werden, gleichzeitig ist eine Weiter-oder Untervermietung der gebuchten Zimmer nicht gestattet. Findet eine Überbelegung oder Untervermietung statt, hat der Pensionsbetrieb das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrags und/ oder eine angemessene Mehrvergütung mit sofortiger Fälligkeit einzufordern.

4. Um einen hohen Standard an Behaglichkeit und Sauberkeit sicherstellen zu können, bieten wir ausschließlich Nichtraucherzimmer ohne Tierhaltung an. Mit der Buchung verpflichtet sich der Gast in den gemieteten Zimmern und Nebenräumen nicht zu rauchen und keine Haustiere mitzuführen. Falls der Gast das gemietete Zimmer in unangemessener Weise stark verunreinigt oder Einrichtungsgegenstände beschädigt, hat der Pensionsbetreiber das Recht den zusätzliche Reinigung- und/ der Reparaturaufwand in Rechnung zu stellen oder Schadenersatz für Folgeausfälle geltend zu machen.  

5. Die Benutzung der Außen- / Innensteckdosen für das Wiederaufladen von Elektro PKWs ist nicht gestattet und nicht im Übernachtungspreis enthalten. Wir befinden uns in der Planungsphase und werden im Laufe des Geschäftsjahres 2023 weiter prüfen, welche Lösungen wirtschaftlich in Frage kommen und kostendeckend umsetzbar sind.

§ 4 Rücktritt oder Stornierung

1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Buchung) verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den betriebsüblichen Preis einschließlich einer Bearbeitungspauschale von 25 EUR zu zahlen. Der Pensionsbetrieb muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

3. Statt Erfüllung kann der Inhaber des Pensionsbetriebes pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises)

Stornokosten bei Unterbringung in Gasthöfen / Hotels/ Pensionen/ Privatzimmer (Empfehlung DEHOGA / DTV)

Rücktritt bis zum 31.Tag vor Reiseantritt                10%

Rücktritt bis zum 21.Tag vor Reiseantritt                20%

Rücktritt bis zum 11.Tag vor Reiseantritt                 50%

Rücktritt bis zum 3.Tag vor Reiseantritt                  60%

danach und bei Nichterscheinen 

bei Übernachtung mit Frühstück max. 80 % bei Übernachtung mit HP max. 70% und bei Übernachtung mit VP 60% des vereinbarten Unterkunftspreises.

4. Der Inhaber eines Pensionsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

5. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Pensionsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Die Rücktritterklärung ist schriftlich an den Pensionsbetrieb zu richten.

7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird insbesondere bei Buchungen mit längeren Aufenthalten empfohlen. 

§ 5 Rücktritt des Pensionsbetriebes

Der Pensionsbetrieb hat das Recht, bei unvorhersehbare, unbeherrschbare, von außen, kommende Ereignisse, die auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden können, vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu zählen vor allem Erdbeben, Seuchen, Pandemien / Epidemien (SARS, Corona-Virus etc.), Überschwemmungen, Hurrikan, Feuer und Blitzschläge, aber auch Kriege, Bürgerkriege und Revolutionen und Unfällen, die dazu führen, dass ein Vermietungsleistung für den Gastgeber unmöglich ist. In solchen Fällen hat die Pension das Recht zur Vertragsauflösung und wird zudem von der Zahlung von Schadensersatz befreit.

 

§ 6 Mängel der Beherbergungsleistung

Der Pensionsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mängel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Pensionsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um den Pensionsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistung zu.

§ 7 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -Rückgabe

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Soweit es die betrieblichen Abläufe zulassen, ist eine frühere Anreise mit vorheriger Vereinbarung möglich. Die Anreise hat ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

2. Da wir als kleinere Pension keine Rezeption besetzen, entsteht durch spätere Anreise nach der regulären Geschäftszeit immer zeitlicher Mehraufwand, der nicht durch den regulären Angebotspreis der Zimmer abgedeckt ist.

Die Service-Pauschale für diesen gesonderten zusätzlichen Mehraufwand, wird fair nach Mindestlohn berechnet und beträgt 12 EUR pro angefangene Stunde/nach Geschäftsschluss.

3. Für spätere Anreisen gilt: Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen und die Zeit der Nichtbelegung dem Gast wegen Nichterfüllung in Rechnung zu stellen.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension bis spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Stimmt der Gast eine spätere Räumung des Zimmers persönlich nicht ab, kann die Pension danach, die vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr mit 50% des vereinbarten Tagespreises in Rechnung stellen, darüber hinaus mit 100%. 

§ 8 Haftung

1. Die Pension haftet lediglich für die Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, die über den vereinbarten Buchungspreis gehen sind ausgeschlossen. 

2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

3. Der Gast hat die Möglichkeit unentgeltlich die vorgesehenen PKW-Stellplätze und Fahrrad-Stellplätze zu nutzen. Mit der Nutzung, kommt allerdings kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von abgestellten Kraftfahrzeugen, Anhänger, Motorräder, Fahrrädern oder Anhänger und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgend grundsätzlich in Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Pension 

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen. 

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

Schneverdingen September 2023

Nicole Wischnath (Gastgeberin) 

Die AGB´s folgen in den wesentlichen Punkten den Empfehlungen der DEHOGA und des DTV

Hier finden Sie uns

Pension Heidschnucke

Mittelweg 3

29640 Schneverdingen

 

Kontakt und Reservierung

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